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Muss der Frachtführer für verlorene Ware immer einstehen?

günstig für Absender betrifft Absender, Frachtführer, Empfänger, Unternehmer
Der Frachtführer wird von der Haftung für verlorenes Frachtgut nur frei, wenn der Verlust auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Das ist nur der Fall, wenn er den Schaden auch bei äußerster, nach den Umständen möglicher und zumutbarer Sorgfalt nicht hätte verhindern können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.11.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Der Frachtführer wird von der Haftung für den Verlust des Frachtgutes nur befreit, wenn dieser auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, es also dem Frachtführer auch durch Anwendung äußerster, nach den Umständen des Falles möglicher und vernünftigerweise zumutbarer Sorgfalt nicht möglich war, den Schadenseintritt zu verhindern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073763 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Genannte Normen

CMR Art17

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