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Anderes · Anwaltsvertretung nach gemeinsamer Vertragserrichtung

Darf der Anwalt, der unseren Vertrag schrieb, gegen mich auftreten?

günstig für Vertragspartner betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Rechtsanwalt
Errichtet ein Rechtsanwalt für beide Seiten einen Vertrag, muss er beide gleich sorgfältig und treu behandeln und darf später in einem Streit aus diesem Vertrag keine Seite gegen die andere vertreten. Ein Verstoß liegt aber nur vor, wenn ihn beide Seiten ausdrücklich oder stillschweigend beauftragt hatten. Hat ihn nur eine Seite beigezogen, war die andere selbst beraten oder waren sich die Parteien schon einig und blieb ihm nur die Form, darf er seine Partei vertreten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Wird ein Vertrag unter der alleinigen Intervention nur eines Rechtsanwaltes abgeschlossen und formuliert, hat dieser beide Vertragsteile unparteiisch mit gleicher Sorgfalt und Treue zu behandeln und vor Interessengefährdungen zu bewahren. Er darf dann auch in der Folge anläßlich eines Streites aus einem solchen Vertrag nicht die eine Partei gegen die andere vertreten. Eine Vertragserrichtung berührt wohl stets die Interessen beider Vertragspartner. Einer Verletzung der Berufspflichten sowie einer Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes und damit eines Disziplinarvergehens durch Vertretung eines der Vertragspartner im Prozeß, dessen Gegenstand der Vertrag ist, macht sich der Rechtsanwalt aber nur dann schuldig, wenn er mit der Vertragserrichtung von beiden Teilen - sei es ausdrücklich, sei es stillschweigend - beauftragt war, nicht aber dann, wenn die Parteien bereits über den Vertragsinhalt einig waren, also dem Rechtsanwalt bloß die Aufgabe der Einhaltung der richtigen Form zufiel (AnwBl 1963,108; SZ 28/57). Hat es der Rechtsanwalt von nur einer Partei übernommen, Vertragsverhandlungen zu führen oder einen Vertrag zu verfassen, so ist er berechtigt, diese Partei in einem Rechtsstreit aus diesem Vertrag zu vertreten, wenn auch die andere Partei von einem berufsmäßigen Parteienvertreter beraten war oder der Rechtsanwalt sogleich ausdrücklich erklärt hatte, nur seine Partei zu vertreten (§ 13 RL-BA 1977).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 B; DSt 1990 §1 Abs1 D; RAO §10; RL-BA 1977 §13

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