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Muss der Anwalt auch die Gegenseite aufklären?

günstig für Vertragspartner betrifft Vertragsparteien, Rechtsanwälte, Notare, Käufer, Verkäufer
Ja. Errichtet er den Vertrag für beide Seiten, muss er die Interessen beider wahren, sie mit gleicher Sorgfalt behandeln und vor Nachteilen bewahren. Auch wenn ihn nur eine Seite beauftragt hat, die andere aber nicht vertreten ist, trifft ihn zumindest eine erhöhte Aufklärungs- und Warnpflicht. Er hat dabei nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen zu bedenken; überspannt werden darf diese Pflicht allerdings nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (59 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Zur Haftung eines Rechtsanwaltes als Vertragserrichter.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023549 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 59.

Im Gesetz

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