OGH 21 Ds 6/23d
Worum es ging: Darf ein Anwalt für beide Vertragsseiten als Treuhänder tätig sein?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Eine Treuhandschaft kann für mehrere Seiten gleichzeitig bestehen. Ein Rechtsanwalt darf ein solches Treuhandmandat auch dann übernehmen, wenn die Interessen der beteiligten Parteien einander widersprechen.
Braucht ein Vertrag die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde, wird er erst mit dieser Genehmigung wirksam. Bis dahin befindet sich der Vertrag in der Schwebe.
Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser in besonderem Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen. Der Anwalt hat alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zu setzen, um den ihm bekannten Zweck des Geschäfts zu verwirklichen.
Errichtet ein Rechtsanwalt für beide Seiten einen Vertrag, muss er beide gleich sorgfältig und treu behandeln und darf später in einem Streit aus diesem Vertrag keine Seite gegen die andere vertreten. Ein Verstoß liegt aber nur vor, wenn ihn beide Seiten ausdrücklich oder stillschweigend beauftragt hatten. Hat ihn nur eine Seite beigezogen, war die andere selbst beraten oder waren sich die Parteien schon einig und blieb ihm nur die Form, darf er seine Partei vertreten.
Ihr Rechtsanwalt muss die übernommene Vertretung nicht nur gesetzmäßig führen, sondern auch mit Eifer betreiben. Lässt er Anträge schuldhaft über Monate liegen, verletzt er seine Berufspflichten und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Eine Anzeige gegen einen Rechtsanwalt darf ohne Verhandlung nur dann eingestellt werden, wenn nicht einmal der Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens besteht. Bleiben Zweifel, ob die Vorwürfe eine Verantwortung begründen können, muss darüber in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden.
Über die Beweise entscheidet im Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt nur der erkennende Senat. Jener Senat, der bloß über Einleitung oder Einstellung befindet, darf allein prüfen, ob ein Verdacht besteht.
In diesem frühen Stadium darf eine Anzeige gegen einen Rechtsanwalt nur eingestellt werden, wenn nicht einmal ein Verdacht standeswidrigen Verhaltens vorliegt. Urkunden, Beweise und außer Streit gestellte Tatsachen dürfen dabei noch nicht gewürdigt werden; das bleibt der mündlichen Verhandlung vorbehalten.
Braucht ein Geschäft eine behördliche Genehmigung, bleiben beide Seiten so lange daran gebunden, bis die Behörde die Genehmigung verweigert. Bis dahin können Sie sich also nicht einfach vom Vertrag lösen.
Der Disziplinarrat darf vorweg beurteilen, ob die vorliegenden Beweismittel überhaupt geeignet sind, den beschuldigten Rechtsanwalt zu überführen. Das schützt ihn vor einem Verfahren, das erkennbar auf leichtfertigen oder kaum beweisbaren Vorwürfen beruht und mit einem Freispruch enden müsste. Bestehen dagegen Zweifel an seiner Verantwortlichkeit, darf darüber nur in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.04.2024
Geschäftszahl
21Ds6/23d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter hat am 26. April 2024 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden, den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als weiteren Richter sowie die Rechtsanwälte Dr. Leb MBA und Dr. Fetz als Anwaltsrichter in der Disziplinarsache gegen *, Rechtsanwalt in *, über die Beschwerde des Kammeranwalts gegen den Beschluss des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien vom 15. Februar 2023, GZ D 127/22-12, nach Anhörung der Generalprokuratur nichtöffentlich gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Beschwerde des Kammeranwalts wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass Grund zur Disziplinarbehandlung in mündlicher Verhandlung hinsichtlich des Verdachts besteht, Rechtsanwalt * habe es im März 2022 in der Kaufvertragssache der Käuferin R* H* OG und des Verkäufers A* M* als Vertragserrichter und Treuhänder unterlassen, die für die Wirksamkeit und Durchführung des Vertrags erforderliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung einzuholen, die Vertragsparteien über die Treuhandeinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien zu belehren und die Treuhandschaft dem „Elektronischen Anwaltlichen Treuhandbuch (eATHB)“ zu melden.
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