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Muss mein Anwalt vorsichtshalber gegen die Verjährung vorgehen?

günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Geschädigter
Kann Ihr Anwalt durch eine Maßnahme einen Schaden von Ihnen abwenden und bringt diese Maßnahme keinen Nachteil mit sich, muss er sie ergreifen. Das gilt auch dann, wenn sie nach einer vertretbaren Rechtsansicht gar nicht nötig wäre. Ist es also auch nur möglich, dass ein Anspruch verjährt, muss er die dagegen erforderlichen Schritte setzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Stellt sich dem Rechtsanwalt die Frage, ob er zur Vermeidung eines Schadens seines Mandanten eine Maßnahme zu treffen hat, die keinen Nachteil mit sich bringen kann, dann hat er diese Maßnahme zu ergreifen, auch wenn sie - auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht - möglicherweise nicht notwendig ist. Ist es auch nur möglich, dass ein Anspruch verjährt, dann hat der Rechtsanwalt, sofern damit keine Nachteile für seinen Mandanten verbunden sind, zur Vermeidung der Verjährung erforderliche Maßnahmen zu treffen, selbst wenn bei nicht eindeutiger Rechtslage die Ansicht vertretbar wäre, die Verjährung würde ohnedies nicht eintreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038719 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 19.

Im Gesetz

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