Muss mein Anwalt vorsichtshalber gegen die Verjährung vorgehen?
günstig für Mandant betrifft Mandant, Rechtsanwalt, Geschädigter
Kann Ihr Anwalt durch eine Maßnahme einen Schaden von Ihnen abwenden und bringt diese Maßnahme keinen Nachteil mit sich, muss er sie ergreifen. Das gilt auch dann, wenn sie nach einer vertretbaren Rechtsansicht gar nicht nötig wäre. Ist es also auch nur möglich, dass ein Anspruch verjährt, muss er die dagegen erforderlichen Schritte setzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Stellt sich dem Rechtsanwalt die Frage, ob er zur Vermeidung eines Schadens seines Mandanten eine Maßnahme zu treffen hat, die keinen Nachteil mit sich bringen kann, dann hat er diese Maßnahme zu ergreifen, auch wenn sie - auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht - möglicherweise nicht notwendig ist. Ist es auch nur möglich, dass ein Anspruch verjährt, dann hat der Rechtsanwalt, sofern damit keine Nachteile für seinen Mandanten verbunden sind, zur Vermeidung der Verjährung erforderliche Maßnahmen zu treffen, selbst wenn bei nicht eindeutiger Rechtslage die Ansicht vertretbar wäre, die Verjährung würde ohnedies nicht eintreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßnahmen, die eine Verjährung verhindern können und für den Mandanten keine Nachteile bedeuten, hat der Anwalt jedenfalls zu ergreifen. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, dass Maßnahmen, die – wie eine Klagsausdehnung aufgrund der Kostenbelastung – auch Nachteile beziehungsweise Risiken mit sich bringen, keinesfalls zu ergreifen wären. In einem solchen Fall schuldet der Rechtsanwalt vielmehr eine Beratung, wobei er die Vor- und Nachteile sowie Risiken der Klagsausdehnung oder deren Unterlassung darzustellen hat.OGH 6 Ob 174/17g, 21.11.2017
- Hier: Aus den vom Mandanten übergebenen Unterlagen, ergaben sich ausreichende Verdachtsmomente dafür, dass die Information aus rechtlicher Sicht im Hinblick auf eine allfällige Verjährungsproblematik nicht vollständig sein konnte, was eine Erörterung nötig gemacht hätte.OGH 7 Ob 198/07d, 16.11.2007
- Dass eine neue Klage oder eine Ausdehnung des Klagebegehrens für den Mandanten ein Kostenrisiko bedeutet hätte, mag zwar ein Nachteil sein, doch kann dieser eine Erörterung der Gefahr des Rechtsverlustes durch Verjährung bei Unrichtigkeit seiner Rechtsansicht nicht ersetzen, so dass auch bei vertretbarer Rechtsansicht die Unterlassung naheliegender zumutbarer Maßnahmen die Haftung begründet.OGH 9 Ob 363/97s, 11.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038719 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 19.
- OGH 5 Ob 213/24w, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 114/24g, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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