Darf mein Anwalt mir deutlich überhöhte Kosten verrechnen?
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Nein. Verrechnet ein Rechtsanwalt maßlos überhöhte Kosten, begeht er ein Disziplinarvergehen; schon eine Überhöhung um ein Drittel wurde als solches gewertet, und Fahrlässigkeit genügt dafür. Kosten für Arbeiten vor dem Prozess darf er Ihnen allerdings gesondert verrechnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (22 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Es entspricht gefestigter Standesauffassung und der Judikatur der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission, dass ein Rechtsanwalt dann ein Disziplinarvergehen begeht, wenn er maßlos (ganz beträchtliche, stark, grob) überhöhte Kosten verrechnet (Gebauer, Das Honorar des Rechtsanwaltes S 77), wobei von der Rechtsprechung auch schon eine Überhöhung um ein Drittel als Disziplinarvergehen angesehen wurde (Bkd 111/84), und im übrigen Fahrlässigkeit genügt (Bkd 73/90).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Weder das Abtreten einer noch nicht spezifizierten Forderung zum Inkasso an eine andere Anwältin, welche die alleinige Vertretung der Mandanten übernimmt, noch die (nicht wissentliche) Rechtsvertretung hinsichtlich eines objektiv überhöhten Honoraranspruchs allein stellt bereits eine Berufspflichtenverletzung und/oder eine Beeinträchtigung der Ehre oder des Ansehens des Standes im Sinn des § 1 Abs 1 DSt dar.OGH 12 Bkd 1/10, 12.04.2010
- Ehre und Ansehen des Standes sind schon dann beeinträchtigt, wenn die Verrechnung grob überhöhter Kosten auch nur wenigen Personen zur Kenntnis gelangt ist. Nichts anderes gilt bei der Geltendmachung gänzlich unberechtigter Honorarforderungen.OGH 3 Bkd 2/08, 22.06.2009
- Hier: Kosten einer Firmenbuch- und Insolvenzdateiabfrage vor Einbringung einer Mahnklage dürfen grundsätzlich auch bei einem Drittschuldner, der Rechtsanwalt ist, verrechnet werden, ohne dass dies ein Disziplinarvergehen darstellt.OGH 4 Bkd 2/08, 17.11.2008
- Die gesonderte Verrechnung vorprozessualer Kosten gegenüber dem Klienten ist aber nicht grundsätzlich unzulässig, auch wenn es sich um Kosten handelt, die von der Rechtsprechung bei der Bestimmung der dem unterlegenen Prozessgegner zum Ersatz aufgetragenen Kosten als durch den Einheitssatz gedeckt erachtet werden.OGH 16 Bkd 3/06, 16.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055114 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Genannte Normen
DSt 1990 §1 Abs1 C1
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