Steht mir eine Aufzahlung zu, obwohl ich kein Krankengeld erhalte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dies betraf aber § 61 DO.A in der vor dem 1.1.2001 geltenden Fassung. Nach dem nunmehrigen Wortlaut besteht ein anteiliger Ergänzungsanspruch auf die „unmittelbar vor Beginn der laufenden Barleistungen gebührenden Dienstbezüge“. Aus diesem Wortlaut kann kein Ergänzungsanspruch abgeleitet werden, wenn die Klägerin aufgrund ihres Karenzurlaubs wegen einer früheren Schwangerschaft unmittelbar vor ihrem Beschäftigungsverbot keine Dienstbezüge hatte.OGH 8 ObA 42/22t, 30.08.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 42/22t, 30.08.2022, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
DO.A §61
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie bekommen so viel, wie Sie vor der Verhinderung verdient haben. Mehr als bisher steht Ihnen nicht zu; Doppelbezüge gibt es für diese Zeiten nicht. Bei Provisionen wird nach dem bisherigen Durchschnitt gerechnet.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, während Sie krank sind, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Neue Ansprüche entstehen in dieser Zeit aber nicht mehr: Was erst entstanden wäre, wenn das Arbeitsverhältnis länger gedauert hätte, bleibt unberücksichtigt.