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Steht mir eine Aufzahlung zu, obwohl ich kein Krankengeld erhalte?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Bedienstete von Sozialversicherungsträgern, Arbeitgeber
Als Bediensteter eines Sozialversicherungsträgers haben Sie nach der dort geltenden Dienstordnung Anspruch auf Ergänzung auf die vollen Dienstbezüge. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn aus der gesetzlichen Krankenversicherung gerade keine laufenden Geldleistungen ausgezahlt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Gemäß § 61 DO.A ist der Sozialversicherungsträger verpflichtet, eine "Ergänzung" auf die vollen Dienstbezüge auch dann zu zahlen, wenn keine laufenden Barleistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

DO.A §61

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Sie bekommen so viel, wie Sie vor der Verhinderung verdient haben. Mehr als bisher steht Ihnen nicht zu; Doppelbezüge gibt es für diese Zeiten nicht. Bei Provisionen wird nach dem bisherigen Durchschnitt gerechnet.

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