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Bekomme ich Geld für Aufgaben, die ich zusätzlich übernahm?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellter
Übernehmen Sie während eines laufenden Dienstverhältnisses zusätzliche Arbeiten, gilt dafür ohne ausdrückliche Vereinbarung ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Sie müssen die Zusatzarbeit also nicht unentgeltlich leisten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Auch bei den während eines laufenden Dienstverhältnisses vom Dienstnehmer zusätzlich übernommenen Arbeiten gilt mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung bei Freistellung von der Arbeit

Lässt der Arbeitgeber Sie erkennbar endgültig nicht mehr arbeiten, müssen Sie sich nicht länger bereithalten und dürfen andere Angebote annehmen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem klar war, dass Ihre Arbeit nicht mehr in Anspruch genommen wird, müssen Sie sich anrechnen lassen, was Sie bei Annahme von Angeboten Dritter verdient hätten.

günstig für Arbeitgeber Freizeitausgleich als Entgelt

Wird Ihnen Freizeit gewährt, die auf die Normalarbeitszeit angerechnet wird, ist das kein zusätzliches Entgelt dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

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