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Habe ich Anspruch auf jede Leistung, weil ich Beiträge zahle?

günstig für Versicherungsträger betrifft Versicherte, Arbeitnehmer, Selbständige, Pensionswerber
Nein. Auch in der Sozialversicherung gilt, dass nicht aus jedem gezahlten Beitrag ein Leistungsanspruch entsteht. Wer Beiträge zahlt, kann deshalb nicht jede im Gesetz vorgesehene Leistung in Anspruch nehmen. Eine Pflicht, geleistete Beiträge zurückzuzahlen, besteht ebenfalls nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 04.06.2024 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2002)

Es entspricht dem auch dem Sozialversicherungsrecht innewohnenden Versicherungsprinzip, dass nicht aus jeder Beitragsleistung ein Leistungsanspruch erwächst.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116064 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

ASVG allg; BSVG allg; GSVG allg

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