Darf mein Anwalt in einem Honorarstreit Vertrauliches über mich verwenden?
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Nein. Die Verschwiegenheit gehört zu den grundlegendsten Pflichten eines Rechtsanwalts. Verletzt er sie, auch in einem Honorarprozess, begeht er sowohl eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes als auch eine Berufspflichtverletzung. Jede Ausnahme ist eng auszulegen und auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.06.2020 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht gehört zu den grundlegendsten Pflichten eines Rechtsanwaltes; ein Anwalt, der (wenn auch in einem Honorarprozess jenes Rechtsanwalts, der ihn substituiert hat) diese Pflicht verletzt, verantwortet nicht nur das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, sondern auch jenes der Berufspflichtenverletzung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ausnahmen von diesem Grundsatz sind restriktiv auszulegen.OGH 24 Ds 1/20m, 18.06.2020
- Hier: Bereits einen Monat nach Entstehen des Honoraranspruchs des Disziplinarbeschuldigten gegen den (ehemaligen) Mandanten getätigte Strafanzeige samt folgendem Fortführungsantrag ohne weitere Versuche der Eintreibung des Honorars durch konventionelle Mittel.OGH 22 Os 3/14b, 11.11.2014
- Jede Durchbrechung dieses Grundsatzes ist restriktiv auszulegen und hat sich, einhergehend mit dem Recht des Anwalts auf Zeugnisentschlagung, stets auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken. Jede Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht ist danach vom Anwalt einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen.OGH 9 Bkd 2/10, 08.11.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 24 Ds 1/20m, 18.06.2020
Genannte Normen
DSt 1990 §1 Abs1 C2; RAO §9 Abs2
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