Darf mein Anwalt seine Honorarforderung ohne meine Zustimmung verkaufen?
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Ihr Rechtsanwalt darf eine offene Honorarforderung gegen Sie nur mit Ihrer Zustimmung an jemand anderen abtreten. Schon die Bekanntgabe Ihres Namens und der Höhe der Forderung verletzt seine Verschwiegenheitspflicht, deshalb ist eine Abtretung ohne Ihre Zustimmung in der Regel unwirksam. Das gilt auch dann, wenn er sie an einen anderen Rechtsanwalt abtritt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 25.09.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Da bereits die Bekanntgabe des Schuldners und der Höhe der Forderung gegen die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 9 Abs 2 RAO verstößt, ist die Zession der Honorarforderung eines Rechtsanwalts auf Grund der Übertretung eines gesetzlichen Verbotes in aller Regel nach § 879 Abs 1 ABGB nichtig. Ein Rechtsanwalt kann eine Honorarforderung daher nur mit der Zustimmung seines Mandanten abtreten. Dies gilt auch für die Abtretung an einen anderen Rechtsanwalt, da dieser als Zessionar nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Das österreichische Recht enthält keine dem § 49b Abs 4 BRAO vergleichbare Bestimmung, wonach der die Forderung erwerbende Rechtsanwalt im selben Ausmaß zur Verschwiegenheit verpflichtet ist wie der vom Mandanten betraute Rechtsanwalt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Abtretung der Honorarforderung an die in der Rechtsanwaltskanzlei angestellte und damit auch der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Ehefrau des Disziplinarbeschuldigten stellte keine Verschwiegenheitspflichtverletzung dar.OGH 12 Bkd 2/08, 20.06.2008
- Hier: Abtretung der Honorarforderung eines Steuerberaters und Wirtschaftstreuhänders.OGH 2 Ob 231/02p, 10.10.2002
- Nichtig ist nicht nur die Abtretung der Honorarforderung eines Rechtsanwaltes, sondern tritt diese Sanktion in allen Fällen ein, in denen Angehörige anderer freier Berufe, soweit sie einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ihre Honorarforderungen abtreten.OGH 2 Ob 231/02p, 10.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114272 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 42/23x, 25.09.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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