Darf mein Anwalt Vertrauliches verwenden, um sein Honorar einzuklagen?
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Ein Rechtsanwalt muss über das schweigen, was ihm anvertraut wurde. Diese Pflicht gilt nicht, soweit er Anvertrautes vorbringen muss, um sein eigenes Honorar gegen den Mandanten durchzusetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Keine Verschwiegenheitspflicht besteht, wo der Rechtsanwalt ihm Anvertrautes vorbringen muss, um seine eigenen Honorarforderungen gegen den Mandanten durchzusetzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abwehr behaupteter schadenersatzmäßiger Regressansprüche.OGH 5 Ob 67/10d, 27.05.2010
- Ist ein Rechtsanwalt nicht in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt und Parteienvertreter tätig, sondern handelt er in „eigener Sache“, so ist ein in diesem Zusammenhang gesetztes Verhalten grundsätzlich nicht unter dem Aspekt der Verletzung von Berufspflichten zu sehen.OGH 5 Ob 67/10d, 27.05.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 10 Ob 47/24w, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 24 Ds 1/20m, 18.06.2020
Genannte Normen
RAO §9 Abs2
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