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Anderes · Unzulässige Druckmittel des Anwalts

Darf ein Anwalt mit einer Anzeige oder Veröffentlichung drohen?

günstig für Gegner betrifft Mandant, Gegner, Rechtsanwalt, Schuldner
Nein, wenn das Druckmittel sachlich nicht gerechtfertigt ist; schon die bloße Ankündigung ist verpönt. Eine unbegründete Drohung mit einer Strafanzeige zählt dazu, ebenso inadäquate Maßnahmen wie die Ankündigung eines internationalen Haftbefehls. Mit einer Klage zur Durchsetzung des eigenen Standpunkts zu drohen, ist dagegen zulässig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Rechtsanwalt darf sachlich nicht gerechtfertigte Druckmittel weder ankündigen noch anwenden (§ 2 RL-BA 1977).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 28.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 C1; DSt 1990 §1 Abs1 D; DSt 1990 §1 Abs1 H; RL-BA 1977 §2

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