Darf ein Anwalt mit einer Anzeige oder Veröffentlichung drohen?
günstig für Gegner betrifft Mandant, Gegner, Rechtsanwalt, Schuldner
Nein, wenn das Druckmittel sachlich nicht gerechtfertigt ist; schon die bloße Ankündigung ist verpönt. Eine unbegründete Drohung mit einer Strafanzeige zählt dazu, ebenso inadäquate Maßnahmen wie die Ankündigung eines internationalen Haftbefehls. Mit einer Klage zur Durchsetzung des eigenen Standpunkts zu drohen, ist dagegen zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Der Rechtsanwalt darf sachlich nicht gerechtfertigte Druckmittel weder ankündigen noch anwenden (§ 2 RL-BA 1977).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Drohung mit der „Einschaltung der Öffentlichkeit“ und Befassung der Rechtsanwaltskammer.OGH 28 Ds 1/20s, 23.09.2021
- Schon die Androhung, umso mehr die Einbringung einer Strafanzeige ohne sorgfältige und kritische Prüfung, ob eine tatsächliche Grundlage für die Anschuldigungen besteht, stellt das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar.OGH 26 Os 5/14a, 11.12.2014
- Es ist aber grundsätzlich zulässig, der Gegenseite mit der Einbringung einer Klage zur Durchsetzung des eigenen Standpunktes zu drohen. Auch der Hinweis des Disziplinarbeschuldigten, dass er als Anwalt durch die Klagsführung mit keinen großen Ausgaben konfrontiert werde, ist nicht inadäquat.OGH 15 Bkd 1/11, 27.06.2011
- „Auch bei gerechtfertigter Androhung einer Strafanzeige ist die Ankündigung eines internationalen Haftbefehls jedoch offenkundig inadäquat.“OGH 16 Bkd 11/10, 31.01.2011
- Hier: Ankündigung einer Prozessverschleppung „bis zum St. Nimmerleinstag" durch den Beklagtenvertreter.OGH 10 Bkd 6/07, 02.06.2008
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Dass der Klient des Rechtsanwalts auf die inkriminierte Formulierung bestand, ist für die Schuldfrage nicht entscheidend und nur im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.OGH 2 Bkd 1/05, 20.03.2006
- Hier: Androhung eines Konkursantrags unter besonderen Umständen.OGH Bkd 1/05, 23.01.2006
- Auch ein allfälliger Mandantenauftrag exculpiert den Rechtsanwalt nicht.OGH 13 Bkd 1/03, 24.03.2003
- Die Androhung inadäquater Maßnahmen zur Durchsetzung von Ansprüchen des Klienten bildet sowohl eine Berufspflichtenverletzung als auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.OGH 16 Bkd 1/02, 04.11.2002
- Hier: Durchsetzung einer Honorarforderung.OGH 5 Bkd 2/02, 24.06.2002
- Eine sachlich nicht gerechtfertigte Drohung mit einer Strafanzeige stellt die Anwendung eines unzulässigen Druckmittels dar.OGH 6 Bkd 3/98, 22.02.1999
- Die Information der Öffentlichkeit muss kein unzulässiges Druckmittel sein, wenn sie nicht als Mittel der Anspruchsdurchsetzung angewendet wird.OGH 11 Bkd 6/97, 23.02.1998
- Schon die bloße Ankündigung der Möglichkeit einer solchen Maßnahme ist verpönt.OGH 5 Bkd 7/97, 02.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055886 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 23 Ds 4/19v, 08.06.2020
Genannte Normen
DSt 1990 §1 Abs1 C1; DSt 1990 §1 Abs1 D; DSt 1990 §1 Abs1 H; RL-BA 1977 §2
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