Wird meine Anzeige gegen einen Anwalt ohne Verhandlung erledigt?
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Eine Anzeige gegen einen Rechtsanwalt darf ohne Verhandlung nur dann eingestellt werden, wenn nicht einmal der Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens besteht. Bleiben Zweifel, ob die Vorwürfe eine Verantwortung begründen können, muss darüber in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (53 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
In nichtöffentlicher Sitzung kann der Disziplinarrat nur dann mit Einstellungsbeschluss vorgehen, wenn nicht einmal der Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens des angezeigten Rechtsanwalts vorliegt. Bestehen auch nur Zweifel darüber, ob die gegen den Rechtsanwalt erhobenen Vorwürfe geeignet sind, seine disziplinäre Verantwortung zu begründen, so hat der erkennende Senat darüber in mündlicher Verhandlung zu entscheiden (vgl zuletzt AnwBl 1995,4939 mit Anmerkung von Strigl).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Vorliegen des Verdachts eines standeswidrigen Verhaltens kann auch aus den Gründen des § 3 DSt verneint werden (so schon 21 Ds 2/17g).OGH 23 Ds 8/24i, 03.02.2025
- Da keine Beweiswürdigung vorzunehmen, sondern nur ein gegebener Sachverhalt rechtlich zu werten war, konnte ein Senat des Disziplinarrats nach § 28 Abs 3 DSt das Verfahren wegen fehlender Verdachtslage einstellen.OGH 9 Bkd 5/08, 11.05.2009
- Sind daher Sachverhalte, die zur Beurteilung einer allfällig disziplinarrechtlichen Verantwortung eines Beschuldigten maßgeblich sind, ungeklärt und kann dies nur im Zuge der mündlichen Verhandlung einer Erledigung zugeführt werden, ist die Fällung eines Einstellungsbeschlusses unzulässig.OGH 10 Bkd 4/08, 29.12.2008
- Der Disziplinarrat hat sich im Untersuchungsverfahren auf die Prüfung des vorliegenden Tatsachenmaterials in der Richtung zu beschränken, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der in Untersuchung gezogene Rechtsanwalt ein Disziplinarvergehen begangen haben könnte, wogegen die Feststellung, ob er ein solches Vergehen - dessen er hinreichend verdächtig ist - tatsächlich begangen hat, erst auf Grund einer mündlichen Verhandlung getroffen werden kann.OGH 16 Bkd 3/04, 29.03.2004
- Nur dann, wenn das im Untersuchungsverfahren gewonnene Tatsachenmaterial den begründeten Verdacht disziplinären Fehlverhaltens indiziert, bleibt der mündlichen Verhandlung die Prüfung vorbehalten, ob dieser Verdacht zum Schuldnachweis verdichtet werden kann. Berechtigt dieses Tatsachensubstrat hingegen mit gutem Grund zur Annahme fehlender Tauglichkeit, den Beschuldigten zu überführen, kommt eine Fortsetzung des Verfahrens nicht in Betracht.OGH 7 Bkd 8/03, 22.03.2004
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Eine vorgreifende und daher unzulässige Beweiswürdigung im Einstellungsbeschluss ist unzulässig.OGH 7 Bkd 2/03, 01.12.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 53.
- OGH 21 Ds 6/23d, 26.04.2024
Genannte Normen
DSt 1990 §28
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