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Anderes · Wortwahl des Anwalts bei der Vertretung

Darf mein Anwalt die Gegenseite beleidigen, um mir zu helfen?

günstig für Gegner betrifft Mandanten, Gegner, Rechtsanwälte
Nein. Ihr Anwalt muss zwar alles unternehmen, was Ihren Interessen dient, sich dabei aber einer Wortwahl bedienen, die für die Interessenverfolgung zweckmäßig ist. Persönliche Beleidigungen und Ehrverletzungen hat er jedenfalls zu vermeiden; er hat Ihre Sache außerdem zügig und wirksam zu betreiben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen seiner berufsmäßigen Parteienvertretung verpflichtet, alles zu unternehmen, was den Interessen seines Klienten dienlich ist. Er hat sich dabei aber einerseits von den Zielsetzungen der Interessenvertretung leiten zu lassen und andererseits einer solchen Wortwahl zu bedienen, welche zur Interessenverfolgung zweckmäßig und dienlich ist und hiebei persönliche Beleidigungen oder Ehrverletzungen jedenfalls zu vermeiden (vgl AnwBl 1987,77).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 D; RAO §9 Abs1

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