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Anderes · Angriffe auf den gegnerischen Anwalt

Wie weit darf ein Anwalt den gegnerischen Anwalt kritisieren?

günstig für Rechtsanwalt betrifft Rechtsanwalt, Mandant, Gegner
Das Verbot, einen anderen Rechtsanwalt unnötig in den Streit zu ziehen oder persönlich anzugreifen, verlangt weit mehr als nur den Verzicht auf unbeweisbare Vorwürfe. Bei ehrenrührigen Äußerungen über Berufskollegen gilt das Gebot besonderer Zurückhaltung. Solche Vorwürfe setzen eine sorgfältige Prüfung der Verdachtsquellen voraus.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Das Verbot, einen anderen Rechtsanwalt unnötig in den Streit zu ziehen und persönlich anzugreifen, verlangt eine weit größere Zurückhaltung bei ehrenrührigen Äußerungen als einen bloßen Verzicht auf Angriffe, zu welchen der Wahrheitsbeweis nicht erbringbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 G; RL-BA 1977 §18

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