Darf mich der Anwalt der Gegenseite öffentlich beschuldigen?
günstig für Prozessgegner betrifft Prozessparteien, Rechtsanwälte, Medien, Betroffene
Nicht mit unrichtigen ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen. Das Recht des Anwalts, die Sache seines Mandanten nachdrücklich zu vertreten, deckt solche Äußerungen bei einer Pressekonferenz nicht. Medien sind kein geeignetes Forum, um Rechtsstandpunkte gegen einen Verfahrensgegner durchzusetzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2000)
Ehrenrührige unrichtige Tatsachenbehauptungen, die ein Rechtsanwalt über einen Prozessgegner seines Mandanten in einer Pressekonferenz aufstellt, unterliegen nicht dem Rechtfertigungsgrund des § 9 RAO.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine krasse Fehlbeurteilung, wenn Vorinstanzen die Werbung eines Rechtsanwalts mit einer „schlagkräftigen medialen Durchsetzung“ für zulässig erachteten.OGH 4 Ob 34/21k, 15.03.2021
- Ansonsten können Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit eines Rechtsanwalts grundsätzlich nur in Ausnahmefällen als notwendig angesehen werden.OGH 6 Ob 193/17a, 21.12.2017
- Pressekonferenzen wie überhaupt mediale Ereignisse sind regelmäßig kein geeignetes Forum, Rechtsstandpunkte gegenüber einem Verfahrensgegner durchzusetzen.OGH 6 Ob 258/11a, 12.01.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114012 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 8 ObA 43/25v, 21.10.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 35/24m, 25.06.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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