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Anderes · Grenzen der anwaltlichen Vertretung

Wie weit darf mein Anwalt für mich gehen?

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Sehr weit. Ihr Anwalt darf alle Angriffs- und Verteidigungsmittel gebrauchen, die er für die Vertretung als dienlich erachtet. Die Grenze bilden nur der erteilte Auftrag, sein an hohen Berufsmaßstäben ausgerichtetes Gewissen und die Gesetze.

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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Es ist ein Vorrecht des Rechtsanwaltes, dem auch entsprechende Verpflichtungen gegenüberstehen, unter Benützung aller Angriffs- und Verteidigungsmittel, und zwar in jeder Weise, für seine Partei einzutreten. Das bedeutet, dass die Grenze, die der Rechtsanwalt in seiner Tätigkeit nicht überschreiten darf, sehr hoch liegt. Sie ist definiert durch den dem Rechtsanwalt erteilten Auftrag, durch sein Gewissen und den zu vermeidenden Widerstreit mit dem Gesetz. Wenn der Gesetzgeber von „seinem Gewissen" spricht, dann meint er nicht irgendein allenfalls durchschnittliches Gewissen, sondern das durch den Gesetzgeber selbst beschriebene anwaltliche Gewissen, ein Gewissen, das hohen berufsethischen Grundsätzen verpflichtet ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120386 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

RAO §9 Abs1

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