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Ist es eine Eheverfehlung, sich völlig von der Familie zurückzuziehen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Kinder
Ja. Wer sich aus dem gemeinsamen Familienleben zurückzieht, verletzt damit seine ehelichen Pflichten. Bei einer Scheidung gilt das als schwere Eheverfehlung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.04.2019 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1986)

Das Zurückziehen eines Ehegatten aus dem Familienverband stellt eine schwere Eheverfehlung dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056505 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §49 Satz1 A1f

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