Zum Inhalt springen

Wann ist ein Verhalten eine schwere Eheverfehlung?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Scheidungsparteien
Eine schwere Eheverfehlung setzt ein Verhalten voraus, das mit dem Wesen der Ehe als umfassender Lebensgemeinschaft unvereinbar ist. Verstößt ein Verhalten seiner Art nach nicht gegen dieses Wesen, ist es niemals eine Eheverfehlung. Darauf, wie der andere Partner es empfindet, kommt es dann nicht an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Eine schwere Eheverfehlung hat das Verhalten eines Ehegatten zur Voraussetzung, das mit dem Wesen der Ehe als einer alle Lebensbereiche der Ehepartner umfassenden Lebensgemeinschaft unvereinbar ist. Ein Verhalten eines Ehegatten, das seiner Natur nach nicht gegen das Wesen der Ehe verstößt, bildet ohne Rücksicht darauf, wie es vom anderen Ehepartner empfunden wird, niemals eine Eheverfehlung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Genannte Normen

EheG §49 A1a

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Beweislast bei Eheverfehlungen und Krankheit

Wer die Scheidung wegen schwerer Eheverfehlungen begehrt, muss nur diese Verfehlungen beweisen, nicht auch den Gesundheitszustand des anderen. Beruft sich der andere darauf, dass er wegen einer Störung nicht verantwortlich ist, muss er das selbst beweisen. Gelingt ihm das, müssen Sie beweisen, dass bestimmte Verfehlungen davon nicht erfasst sind.

günstig für Kläger Voraussetzungen der Verzeihung

Eine Verzeihung ist nur anzunehmen, wenn Sie durch Ihr Gesamtverhalten zum Ausdruck bringen, dass Sie das Verhalten Ihres Partners nicht mehr als Eheverfehlung betrachten. Sie müssen also vorbehaltlos bereit sein, die Ehe mit ihm fortzusetzen.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Schwere Eheverfehlung bei der Scheidung
Familienrecht · Vertrauensbruch als schwere Eheverfehlung
Familienrecht · Verweigerung des ehelichen Verkehrs
Familienrecht · Anforderungen an eine Eheverfehlung
Familienrecht · Pflicht zur anständigen Begegnung