Ist das Verlassen der gemeinsamen Wohnung eine Eheverfehlung?
günstig für verlassener Ehegatte betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Ja. Wer die eheliche Gemeinschaft schuldhaft aufhebt, begeht eine fortgesetzte schwere Eheverfehlung, die ein Scheidungsbegehren rechtfertigt. Das Verlassen der Ehewohnung kann aber gerechtfertigt sein, wenn es eine entschuldbare Reaktion auf schwerwiegende Verfehlungen des Partners ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 26.06.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
In einer vom Ehegatten verschuldeten Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft liegt eine fortgesetzte schwere Eheverfehlung, die das Scheidungsbegehren rechtfertigt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Verlassen der Ehewohnung kann trotz der grundsätzlich bestehenden Pflicht zum gemeinsamen Wohnen dann gerechtfertigt sein, wenn es eine entschuldbare Reaktionshandlung auf schwerwiegende Eheverfehlungen des Partners darstellt.OGH 9 Ob 29/15b, 28.05.2015
- Ungerechtfertigtes Verlassen der Ehewohnung ist eine schwere Eheverfehlung.OGH 8 Ob 1663/91, 12.12.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056267 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 3 Ob 246/19a, 26.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 88/17z, 24.08.2017, Fall aus Vorarlberg
Genannte Normen
EheG §49 A1e
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