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Zählt ein Seitensprung nach dem Ende der Ehe noch?

betrifft Ehegatten
Ein Ehebruch ist für sich allein ein Scheidungsgrund, auf die Verfehlungen des anderen kommt es dafür zunächst nicht an. Wurde er aber erst begangen, als die Ehe wegen des Verhaltens des anderen bereits unheilbar zerstört war, wiegt er beim Verschulden weniger schwer.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der Ehebruch ist ein absoluter Scheidungsgrund, weshalb es zunächst nicht darauf ankommt, welcher Art die dem anderen Ehegatten zur Last liegenden Eheverfehlungen sind. Aber auch ein Ehebruch kann bei Ausmessung des dem anderen Ehegatten anzulastenden Verschuldens in anderem Licht erscheinen, wenn er zu einem Zeitpunkt gesetzt wurde, als die Ehe wegen des Verhaltens des anderen Ehegatten bereits unheilbar zerrüttet war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056559 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 28.

Genannte Normen

EheG §47

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