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Zählt ein Seitensprung noch, wenn die Ehe schon zerrüttet war?

betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Ja. Ein Ehebruch fällt bei der Verschuldensabwägung auch dann entscheidend ins Gewicht, wenn er erst nach eingetretener Zerrüttung begangen wurde. Auf andere Verfehlungen, die nach der hoffnungslosen Zerrüttung und dem Erlöschen der Ehegesinnung gesetzt wurden, kann ein überwiegendes Verschulden dagegen nicht gestützt werden. Zwingend zum überwiegenden Verschulden führt auch ein Ehebruch nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Ein Ehebruch fällt bei der Verschuldensabwägung auch dann entscheidend ins Gewicht, wenn er nach bereits eingetretener Zerrüttung der Ehe gesetzt wurde. Liegt eine andere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG vor, die nach bereits eingetretener hoffnungslos völligen Zerrüttung der Ehe und nach dem vollkommenen Erlöschen der Ehegesinnung gesetzt wurde, kann ein überwiegendes Verschulden darauf nicht gestützt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Genannte Normen

EheG §47; EheG §49 D; EheG §60 Abs2

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