Zählt ein Seitensprung noch, wenn die Ehe schon zerrüttet war?
betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Ja. Ein Ehebruch fällt bei der Verschuldensabwägung auch dann entscheidend ins Gewicht, wenn er erst nach eingetretener Zerrüttung begangen wurde. Auf andere Verfehlungen, die nach der hoffnungslosen Zerrüttung und dem Erlöschen der Ehegesinnung gesetzt wurden, kann ein überwiegendes Verschulden dagegen nicht gestützt werden. Zwingend zum überwiegenden Verschulden führt auch ein Ehebruch nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ein Ehebruch fällt bei der Verschuldensabwägung auch dann entscheidend ins Gewicht, wenn er nach bereits eingetretener Zerrüttung der Ehe gesetzt wurde. Liegt eine andere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG vor, die nach bereits eingetretener hoffnungslos völligen Zerrüttung der Ehe und nach dem vollkommenen Erlöschen der Ehegesinnung gesetzt wurde, kann ein überwiegendes Verschulden darauf nicht gestützt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Verschuldensabwägung im Scheidungsverfahren kommt ihm nicht in jedem Fall höheres Gewicht zu als anderen Eheverfehlungen - es gelten die allgemeinen Grundsätze.OGH 2 Ob 152/07b, 14.02.2008
- Es kann sein, dass dem an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe schuldlosen Teil selbst aus einem nachfolgenden Ehebruch kein oder nur ein geringerer Vorwurf zu machen ist.OGH 5 Ob 198/03h, 09.09.2003
- Zur Frage des Ehebruches ist auch darauf hinzuweisen, dass nach Art VII Z 3 der Übergangsbestimmungen des Eherechts-Änderungsgesetzes 1999 - EheRÄG 1999, BGBl I Nr 125/1999, im vorliegenden Verfahren der ab 1. 1. 2000 aufgehobene § 47 EheG weiterhin anzuwenden ist, weil im Zeitpunkt des Inkrafttretens des EheRÄG 1999 am 1. 1. 2000 das gegenständliche Verfahren über eine Scheidungsklage, die auf § 47 EheG gestützt worden war, noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war.OGH 9 Ob 207/00g, 06.09.2000
- Auch die Frage der Gewichtung des Ehebruches beim Schuldausspruch kann nur nach den Umständen des Einzelfalls gelöst werden.OGH 9 Ob 207/00g, 06.09.2000
- Auch ein Ehebruch muss nicht immer zum überwiegenden Verschulden führen.OGH 4 Ob 563/95, 18.09.1995
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- Ehebruch ist eine der schwersten Eheverfehlungen, weil der darin gelegene Treuebruch regelmäßig die Vertrauensgrundlagen der ehelichen Gemeinschaft tiefgreifend und nachhaltig erschüttert.OGH 8 Ob 669/88, 24.11.1988
- Auch für den Ehebruch gilt der Grundsatz, dass nach der unheilbaren Zerrüttung der Ehe begangene Eheverfehlungen bei der Beurteilung der Frage, welchen der beiden Ehegatten das überwiegende Verschulden trifft, keine entscheidende Rolle spielen.OGH 5 Ob 517/88, 22.03.1988
- Maßgeblich ist, ob der Ehebruch vor der vollständigen Zerrüttung der Ehe oder erst nachher begangen wurde.OGH 6 Ob 570/87, 25.06.1987
- Dies gilt auch für den Ehebruch.OGH 1 Ob 521/83, 23.02.1983
- Ein Verhalten, das nach bereits eingetretener Zerrüttung der Ehe gesetzt worden ist kann im allgemeinen eine mildere Beurteilung erfahren als ein Verhalten, das die Zerrüttung erst herbeigeführt hat.OGH 7 Ob 544/82, 04.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 30.
- OGH 2 Ob 236/22b, 17.01.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 6 Ob 55/21p, 20.10.2021
Genannte Normen
EheG §47; EheG §49 D; EheG §60 Abs2
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