Wie oft verhindert eine besondere Härte die Scheidung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Rein wirtschaftliche Gründe bilden keine beachtliche Härte. Auch die Umstände des Klägers sind zu berücksichtigen, der ein grundsätzliches Recht auf Scheidung hat.OGH 7 Ob 557/87, 26.03.1987
- Es müssen besondere Umstände vorliegen, welche erkennen lassen, daß der beklagte Eheteil über die mit einer Scheidung regelmäßig verbundene Härte hinaus außergewöhnlich hart getroffen wird.OGH 6 Ob 267/73, 17.01.1974
- Nur bei besonders ungünstigen Auswirkungen der Scheidung.OGH 1 Ob 56/72, 19.04.1972
- Festzustellen ist zur Frage der Anwendung der Härteklausel das gesamte bisherige eheliche Verhalten der Streitteile und der gesamte bisherige Krankheitsverlauf in ihrer Wechselwirkung zueinander, ferner die Frage der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der beklagten Ehegattin.OGH 6 Ob 189/58, 22.10.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 4 Ob 240/22f, 28.02.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §54
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Bestimmung ist weit mehr als eine bloße Härteklausel, sie enthält einen allgemeinen Vorbehalt. Einer auf Krankheit oder ähnliche Gründe gestützten Scheidungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn das Begehren sittlich gerechtfertigt ist, und das richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles.
Die Härteregel soll verhindern, dass der schuldlose Ehegatte plötzlich mit der vollen Härte der Scheidung konfrontiert wird. In Ausnahmefällen soll ihm damit eine Frist gegeben werden, sich auf die neue Lage einzustellen.