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Was gilt als besondere Härte bei einer Scheidung?

günstig für Kläger betrifft Ehegatten, Beklagte
Wer sich gegen die Scheidung wehrt, muss konkrete Umstände aufzeigen, aus denen sich für ihn eine über den Normalfall hinausgehende Härte ergibt. Ein bloß unbestimmtes inneres Unbehagen über das Scheitern der Ehe genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Härteklausel des § 55 Abs 2 EheG setzt das Vorliegen konkreter Umstände voraus, aus denen für den Einzelfall eine gegenüber dem Normalfall besondere Härte für den der Scheidung widersprechenden Ehegatten abgeleitet werden kann. Ein bloß unwägbares inneres Unbehagen am Scheitern der Ehe genügt nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Genannte Normen

EheG nF §55 Abs2 e2; EheG nF §55 Abs2 f

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Sittliche Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens

Ja. Die Bestimmung ist weit mehr als eine bloße Härteklausel, sie enthält einen allgemeinen Vorbehalt. Einer auf Krankheit oder ähnliche Gründe gestützten Scheidungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn das Begehren sittlich gerechtfertigt ist, und das richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles.

günstig für Beklagter Zweck der Härteklausel bei Scheidung

Die Härteregel soll verhindern, dass der schuldlose Ehegatte plötzlich mit der vollen Härte der Scheidung konfrontiert wird. In Ausnahmefällen soll ihm damit eine Frist gegeben werden, sich auf die neue Lage einzustellen.

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