Was gilt als besondere Härte bei einer Scheidung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch die Frage, ob der mögliche scheidungsbedingte Verlust des Aufenthaltsrechts eine besondere Härte für den betroffenen Ehegatten mit fremder Staatsangehörigkeit darstellen kann, lässt sich nur unter Würdigung der jeweiligen Gesamtumstände lösen und wirft - von einer krassen Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf.OGH 2 Ob 56/10i, 27.05.2010
- Hier: Die der Ehescheidung widersprechende Frau ist durch eine schwere Erkrankung (Multiple Sklerose) auf Dauer an der Ausübung einer Berufstätigkeit gehindert, die ihr den Erwerb bzw die Verbesserung eigener Pensionsansprüche ermöglichen würde.OGH 5 Ob 41/99m, 13.04.1999
- Die Verschlechterung bei der Anwartschaft auf die Witwenpension wird von der Judikatur dann als besonderer Härtefall anerkannt, wenn die der Scheidung widersprechende Ehefrau durch die einvernehmliche eheliche Lebensgestaltung gehindert war, eine entsprechende Vorsorge für ihre Altersversorgung zu treffen (EFSlg 42.252/5; SZ 67/104).OGH 5 Ob 41/99m, 13.04.1999
- Nur eine besondere, über die typischen Scheidungsfolgen hinausgehende Härte ist tatbestandsmäßig.OGH 5 Ob 41/99m, 13.04.1999
- Moralische und religiöse Gründe genügen nicht.OGH 1 Ob 787/81, 02.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 1 Ob 137/25s, 30.09.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG nF §55 Abs2 e2; EheG nF §55 Abs2 f
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Bestimmung ist weit mehr als eine bloße Härteklausel, sie enthält einen allgemeinen Vorbehalt. Einer auf Krankheit oder ähnliche Gründe gestützten Scheidungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn das Begehren sittlich gerechtfertigt ist, und das richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles.
Die Härteregel soll verhindern, dass der schuldlose Ehegatte plötzlich mit der vollen Härte der Scheidung konfrontiert wird. In Ausnahmefällen soll ihm damit eine Frist gegeben werden, sich auf die neue Lage einzustellen.