Prüft das Gericht bei einer Krankheitsscheidung mehr als die Härte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob dies zutrifft, richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles.OGH 5 Ob 276/74, 20.11.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056722 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 240/22f, 28.02.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §54
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, das allein genügt nicht. Die Härteklausel muss ein Ausnahmefall bleiben, weil eine Ehe ohne geistige Gemeinschaft im Regelfall ihres sittlichen Gehalts beraubt ist. Dass sich der beklagte Teil mit der Scheidung nicht abfinden will, begründet die Ausnahme nicht.
Wer sich gegen die Scheidung wehrt, muss konkrete Umstände aufzeigen, aus denen sich für ihn eine über den Normalfall hinausgehende Härte ergibt. Ein bloß unbestimmtes inneres Unbehagen über das Scheitern der Ehe genügt dafür nicht.