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Schadet mir eine Anzeige, die ich aus Angst erstattet habe?

günstig für Anzeiger betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Waren für Ihre Strafanzeige das verletzte Rechtsgefühl oder die Angst um Ihr Leben oder Ihre Gesundheit maßgebend, liegt keine schwere Eheverfehlung vor. Anders ist es, wenn die Anzeige durch eine feindliche Einstellung und ein Rachegefühl ausgelöst wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 26.06.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Eine schwere Eheverfehlung liegt nicht vor, wenn für die Strafanzeige das beleidigte Rechtsgefühl oder Angst um das eigene Leben oder die Gesundheit maßgebend waren, wohl aber wenn die Anzeige durch eine feindliche Einstellung und ein Rachegefühl gegen den Ehegatten ausgelöst wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056912 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EheG §49 A1d

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