Verliere ich Unterhalt, wenn ich meinen früheren Partner anzeige?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 18.08.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Haftung für Bevollmächtigten.OGH 7 Ob 699/83, 22.03.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 8.
- OGH 7 Ob 69/26m, 18.08.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 77/25t, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 65/23i, 19.04.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 161/21i, 12.10.2021
- OGH 7 Ob 181/17v, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 86/16t, 24.08.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §74
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Unterhaltsanspruch geht nur bei so schweren Verfehlungen verloren, dass es rechtsmissbräuchlich wäre, ihn noch geltend zu machen. Dabei zählt einerseits, wie schwer das Verhalten objektiv wiegt, andererseits, wie sehr Sie persönlich dafür verantwortlich sind.
Ja. Ob Ihr Verhalten so schwer wiegt, dass Sie den Unterhalt verlieren, beurteilt das Gericht nicht losgelöst. Es bezieht auch das Verhalten Ihres früheren Ehepartners in die Beurteilung ein.