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Anderes · Voraussetzungen der Einstellung ohne Verhandlung

Darf meine Anzeige vorweg mit einer Beweiswürdigung erledigt werden?

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In diesem frühen Stadium darf eine Anzeige gegen einen Rechtsanwalt nur eingestellt werden, wenn nicht einmal ein Verdacht standeswidrigen Verhaltens vorliegt. Urkunden, Beweise und außer Streit gestellte Tatsachen dürfen dabei noch nicht gewürdigt werden; das bleibt der mündlichen Verhandlung vorbehalten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.04.2024 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Nach ständiger Rechtsprechung der OBDK ist die Fassung eines Einstellungsbeschlusses gemäß § 28 Abs 3 DSt 1990 (früher: Ablassungsbeschluss) nur dann zulässig, wenn nicht einmal der Verdacht eines standeswidrigen Verhaltens des angezeigten Rechtsanwaltes gegeben erscheint. In diesem Verfahrensstadium ist eine Würdigung der vorhandenen Beweise, von Urkunden und außer Streit gestellten Tatsachen unzulässig; sie muss einer mündlichen Verhandlung vorbehalten bleiben (AnwBl 1984,617; Bkd 69/84; Bkd 39/38; Bkd 45/89 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 49.

Genannte Normen

DSt 1990 §28 Abs3

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