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Kann ich die Beweiswürdigung bei einer einstweiligen Verfügung bekämpfen?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Prozessparteien
Auch im Verfahren über eine einstweilige Verfügung darf das Rechtsmittelgericht die Beweiswürdigung des ersten Gerichts nicht überprüfen, soweit dieses den Sachverhalt aufgrund von Aussagen von Zeugen oder Parteien als bescheinigt angenommen hat. Was das Erstgericht aus diesen Aussagen geschlossen hat, bleibt also bestehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (73 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Auch im Sicherungsverfahren ist die Überprüfung der Beweiswürdigung des erkennenden Richters durch das Rekursgericht insoweit ausgeschlossen, als dieser den Sachverhalt auf Grund vor ihm abgelegter Zeugenaussagen oder Parteienaussagen als bescheinigt angenommen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 73.

Im Gesetz

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