Leben wir getrennt, wenn wir noch gemeinsam essen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 06.08.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Frage der häuslichen Gemeinschaft des ausgedingsberechtigten Antragsgegners mit der auf derselben Liegenschaft lebenden Familie des Ausgedingsverpflichteten.OGH 7 Ob 127/13x, 03.07.2013
- Halten Ehegatten nach einer deutlichen Einschränkung der gemeinsamen Lebensführung Kontakte in gewissen Bereichen aufrecht, müssen die konkreten äußeren und inneren Umstände der wechselseitigen Beziehungen von Fall zu Fall abgewogen werden, um die Aufrechterhaltung oder Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft beurteilen zu können. An der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft vermögen wechselseitige Unterstützungen der Eheleute in abgegrenzten Teilbereichen, so etwa auch im Kontakt zum Steuerberater, nichts zu ändern.OGH 6 Ob 821/81, 02.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057036 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 6 Ob 131/21i, 06.08.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 61/18f, 29.05.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §55 b1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine häusliche Gemeinschaft setzt gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung voraus, also eine Beziehung, die als Gemeinschaft anzusehen ist. Vorübergehende, gelegentliche Besuche stellen die aufgehobene häusliche Gemeinschaft nicht wieder her.
Ja. Auch wenn Sie beide in der Wohnung bleiben, kann die Wohnungsgemeinschaft verneint werden. Dafür muss aber ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung zwischen Ihnen weitgehend ausgeschaltet ist. Ob das zutrifft, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beantworten.