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Leben wir getrennt, wenn wir noch gemeinsam essen?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Kocht die Frau weiter für den Mann und nehmen beide regelmäßig die Hauptmahlzeiten gemeinsam ein, ist die häusliche Gemeinschaft trotz getrennter Wohnungen nicht aufgehoben. Halten Sie nach einer deutlichen Einschränkung der gemeinsamen Lebensführung nur einzelne Kontakte in abgegrenzten Bereichen aufrecht, ändert das an einer Aufhebung nichts; es kommt auf die Umstände im Einzelfall an.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 06.08.2021 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Die häusliche Gemeinschaft ist nicht aufgehoben, wenn die Gatten zwar getrennt wohnen, jedoch die Frau für den Mann kocht und mit diesem regelmäßig die Hauptmahlzeiten einnimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057036 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

EheG §55 b1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Besuche und die häusliche Gemeinschaft

Nein. Eine häusliche Gemeinschaft setzt gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung voraus, also eine Beziehung, die als Gemeinschaft anzusehen ist. Vorübergehende, gelegentliche Besuche stellen die aufgehobene häusliche Gemeinschaft nicht wieder her.

günstig für Kläger Getrenntleben in derselben Wohnung

Ja. Auch wenn Sie beide in der Wohnung bleiben, kann die Wohnungsgemeinschaft verneint werden. Dafür muss aber ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung zwischen Ihnen weitgehend ausgeschaltet ist. Ob das zutrifft, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beantworten.

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