Zum Inhalt springen

Darf ich mit meinem Partner noch über die Kinder sprechen?

günstig für Kläger betrifft Ehegatte, Eltern, Ehefrau, Ehemann
Ja. Verlangt ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, nicht der Abbruch jedes persönlichen Kontakts. Gespräche über gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten wie die Kindererziehung gelten im Allgemeinen nicht als Ausdruck einer ehelichen Wohngemeinschaft, selbst wenn sie in der früheren Ehewohnung stattfinden. Anders ist es, wenn daraus über das notwendige Mindestmaß hinaus ein regelmäßiger Austausch wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.05.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Das Gesetz erfordert für eine Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft während einer bestimmten Zeit, nicht aber den Abbruch jeglichen persönlichen Kontaktes. Gespräche insbesondere über nur gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten wie etwa die Kindererziehung, können, auch wenn sie in der früheren und noch von beiden Gatten bewohnten Ehewohnung geführt werden, im allgemeinen nicht als Ausdruck ehelicher Wohngemeinschaft gewertet werden. Anders kann es sich allerdings dann verhalten, wenn diese Kontakte über das unumgängliche Mindestmaß hinaus zu einem regelmäßigen Gedankenaustausch führen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EheG §55 b1; EheG §55 Abs3 g

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gemeinsame Mahlzeiten trotz getrennter Wohnung

Nein. Kocht die Frau weiter für den Mann und nehmen beide regelmäßig die Hauptmahlzeiten gemeinsam ein, ist die häusliche Gemeinschaft trotz getrennter Wohnungen nicht aufgehoben. Halten Sie nach einer deutlichen Einschränkung der gemeinsamen Lebensführung nur einzelne Kontakte in abgegrenzten Bereichen aufrecht, ändert das an einer Aufhebung nichts; es kommt auf die Umstände im Einzelfall an.

günstig für Beklagter Verschuldensausspruch bei Zerrüttungsscheidung

Ja. Wird die Ehe wegen unheilbarer Zerrüttung geschieden, genügt für den Ausspruch über das Verschulden schon ein deutlich geringeres Maß an Mitverantwortung an der Zerrüttung. Dabei dürfen auch Verfehlungen herangezogen werden, die bereits verziehen oder für eine Scheidungsklage zu lange her sind.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Besuche und die häusliche Gemeinschaft
Eigentum und Grundbuch · Teilung des gemeinsamen Hauses
Familienrecht · Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft
Familienrecht · Gelegentlicher Verkehr trotz Trennung