Zum Inhalt springen

Ist die eheliche Gemeinschaft schon beendet, wenn wir getrennt wohnen?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Familien
Die eheliche Lebensgemeinschaft ist mehr als das gemeinsame Wohnen. Sie besteht vor allem aus der geistigen, seelisch-körperlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Gemeinsamkeit der Eheleute. Getrenntes Wohnen allein sagt daher noch nicht, dass sie beendet ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht - anders als die häusliche Gemeinschaft (vgl § 55 EheG) - keineswegs nur aus der häuslichen, sondern vor allem aus der geistig - seelisch - körperlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Gemeinsamkeit der Eheleute.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057316 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Genannte Normen

EheG §81

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft
Familienrecht · Bestandteile der häuslichen Gemeinschaft
Mietrecht · Lebensgemeinschaft im Mietrecht
Familienrecht · Begriff der Lebensgemeinschaft
Familienrecht · Begriff der Ehewohnung