Muss ich beweisen, dass mein Partner für sein Verhalten verantwortlich ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Scheidungskläger muss daher das Vorliegen schwerer Eheverfehlungen beweisen, nicht aber den Gesundheitszustand seines Gegners. Es ist Sache des Gegners, einen Gesundheitszustand zu beweisen, der den nachgewiesenen Eheverfehlungen die Qualifikation eines Scheidungsgrundes nimmt.OGH 7 Ob 115/03t, 28.05.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056498 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 195/25t, 20.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 93/20b, 23.09.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §49 Ca; EheG §49 F; EheG §50
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Ausschluss der Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten schwere Eheverfehlungen zu verantworten haben. Die Verfehlung des Beklagten wird nur dann nicht gewertet, wenn sie durch das ehewidrige Verhalten des Klägers veranlasst wurde.
Eine Eheverfehlung muss schuldhaft gesetzt worden sein. Sie muss außerdem objektiv schwer wiegen. Und sie muss vom anderen Partner auch tatsächlich als ehezerstörend empfunden worden sein.