Werden die Verfehlungen beider Ehepartner gegeneinander aufgerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (33 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057344 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 33.
- OGH 1 Ob 89/25g, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §49 Satz2 E
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Ausschluss der Scheidung setzt voraus, dass beide Ehegatten schwere Eheverfehlungen zu verantworten haben. Die Verfehlung des Beklagten wird nur dann nicht gewertet, wenn sie durch das ehewidrige Verhalten des Klägers veranlasst wurde.
Ja. Bei dieser Beurteilung sind das gesamte Verhalten beider Ehegatten und die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Besonders zu beachten ist, ob sich aus dem Verhalten des beklagten Partners ergibt, dass er trotz Ihrer Verfehlungen an der Ehe festhält. Auch einzelne kleinere Verfehlungen können durch Dauer und Wiederholung zusammen schwer wiegen.