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Wann wird die Scheidungsklage trotz meines Fehlverhaltens abgewiesen?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Scheidungskläger, Beklagte
Die Scheidung ist abzulehnen, wenn Ihr schweres Fehlverhalten erst durch das schuldhafte Verhalten des klagenden Ehepartners hervorgerufen wurde. Ebenso, wenn ein Zusammenhang mit dessen Verhalten besteht und die Scheidung deshalb sittlich nicht gerechtfertigt wäre. Und schließlich auch dann, wenn die Verfehlungen des Klägers unverhältnismäßig schwerer wiegen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (46 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die Scheidung ist abzulehnen, a) wenn dem beklagten Ehegatten zwar eine schwere Eheverfehlung zur Last liegt, die zur Zerrüttung der Ehe geführt oder dazu beigetragen hat, die Verfehlung jedoch erst durch schuldhaftes Verhalten des Klägers hervorgerufen wurde, oder b) wenn ein Zusammenhang zwischen der Verfehlung des beklagten Ehegatten mit dem Verhalten des Klägers besteht und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe das Scheidungsbegehren sittlich nicht als zulässig erkannt werden kann oder c) wenn ohne Zusammenhang der beiderseitigen Eheverfehlungen die Verfehlungen des Klägers unverhältnismäßig schwerer wiegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 46.

Genannte Normen

EheG §49 Satz2 E

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Teilurteil auf Scheidung aus Verschulden

Ja, unter einer Bedingung. Wird wegen schwerer Eheverfehlungen geschieden, gehört der Ausspruch über die Schuld zur Entscheidung. Steht aber fest, dass der beklagte Teil jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann die Ehe mit Teilurteil aus seinem Verschulden geschieden und die Mitschuld später geklärt werden.

günstig für Kläger Beweislast bei Eheverfehlungen und Krankheit

Wer die Scheidung wegen schwerer Eheverfehlungen begehrt, muss nur diese Verfehlungen beweisen, nicht auch den Gesundheitszustand des anderen. Beruft sich der andere darauf, dass er wegen einer Störung nicht verantwortlich ist, muss er das selbst beweisen. Gelingt ihm das, müssen Sie beweisen, dass bestimmte Verfehlungen davon nicht erfasst sind.

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