Kann mein Ehepartner die Teilung unseres gemeinsamen Hauses verlangen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Miteigentümer, Gläubiger
Nein, solange es die Ehewohnung ist. Widmen Ehegatten ihr gemeinsames Haus der ehelichen Wohnung, liegt darin eine vertragliche Zweckbestimmung, die beide bindet. Solange das Eheband besteht und der eheliche Wohnsitz nicht verlegt wurde, kann daher keiner der Wohnung einseitig durch das Verlangen nach Aufhebung der Gemeinschaft die Grundlage entziehen, auch nicht durch einen eigenmächtigen Auszug.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 07.12.2020 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
§ 830 ABGB regelt nicht erschöpfend die Gründe, die der Aufhebung der Gemeinschaft entgegenstehen können. Das einseitige Verlangen auf Aufhebung der Gemeinschaft ist überall dort ausgeschlossen, wo ihm eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung entgegensteht oder wegen des besonderen Rechtsgrundes des Bestandes der Gemeinschaft der Ausschluss des einseitigen Verlangens auf Aufhebung nach dem Gesetze angenommen werden muss. Widmen die Ehegatten ein ihnen gemeinsames Haus dem Zweck der ehelichen Wohnung, dann liegt darin die vertragliche Zweckbestimmung des gemeinsamen Hauses für die eheliche Wohnung bis zur Verlegung des ehelichen Wohnsitzes an einen anderen Ort. Es kann daher, solange nicht das Eheband aufgelöst oder die eheliche Wohnung an einen anderen Ort verlegt wurde, der ehelichen Wohnung nicht von einem Ehegatten einseitig dadurch die Grundlage entzogen werden, dass er die Aufhebung der Gemeinschaft nach § 830 ABGB begehrt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Sachwidmung als Ehewohnung endete jedenfalls mit dem Ableben des Ehemanns der Erstbeklagten.OGH 5 Ob 82/14s, 04.09.2014
- Diese Vereinbarung verpflichtet grundsätzlich beide Teile zur Aufrechterhaltung der Eigentumsgemeinschaft, sodass keinem das Recht zugebilligt werden kann, nach einseitiger Willensänderung die Aufhebung zu verlangen. Dieses Teilungshindernis erlischt daher nicht dadurch, dass ein Teil eigenmächtig die eheliche Gemeinschaft aufhebt und aus der Ehewohnung auszieht.OGH 7 Ob 72/08a, 27.08.2008
- Eine Zuweisung oder Teilung der im gemeinsamen Haus gelegene Ehewohnung an einen Ehegatten nach § 3 der 6.DVEheG bildet kein Teilungshindernis im Sinne des § 830 ABGB.OGH 5 Ob 597/78, 27.06.1978
- Außer es lägen - wie bei einem Dauerschuldverhältnis - wichtige Gründe vor, die eine Teilung als notwendig erscheinen ließen.OGH 1 Ob 565/76, 14.04.1976
- Rohbau eines Hauses. Eheleute leben seit fünf Jahren getrennt.OGH 6 Ob 84/72, 20.04.1972
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- An dieser familienrechtlichen Beschränkung wird durch die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Miteigentümers nichts geändert.OGH 7 Ob 10/71, 27.01.1971
- Rohbau eines Hauses; Beklagte lebt schon mit einem anderen Mann zusammen.OGH 7 Ob 191/68, 09.10.1968
- 1. Infolge der dinglichen Wirkung des sich aus dieser Widmung ergebenden Teilungshindernisses muss auch der Singularsukzessor dieses gegen sich gelten lassen, soferne das Hindernis aus dem Grundbuch erkennbar ist oder dem Erwerber die Gutgläubigkeit fehlt.<br/>2. Für die Schlechtgläubigkeit des Erwerbers genügt es, wenn ihm der aufrechte Bestand der Ehe und der Umstand bekannt waren, dass ein Ehegatte noch die Ehewohnung bewohnt.OGH 7 Ob 103/67, 12.07.1967
- Die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ändert daran nichts.OGH 8 Ob 120/66, 26.04.1966
- Wenn sich das zwischen den Miteigentümern bestehende Rechtsverhältnis nicht nur nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten beurteilen lässt, können Nachteile, die sich für den der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft Widerstrebenden aus anderen, aber immer noch im Verhältnis zu dem die Aufhebung Begehrenden relevanten Umständen ergeben, nicht außer Betracht bleiben. Zwischen Zivilteilung und Naturalteilung kann dabei kein prinzipieller Unterschied gemacht werden.OGH 1 Ob 17/65, 03.03.1965
- Auch ein zwischen Ehegatten durch den Erwerb einer Landwirtschaft zur gemeinsamen Bewirtschaftung entstandenes Gesellschaftsverhältnis kann aus wichtigen Gründen vorzeitig, also vor Scheidung der Ehe aufgelöst werden.OGH 1 Ob 171/61, 12.04.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047405 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 21.
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 62/16b, 11.07.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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