Wiegt es schwerer, wenn ich mit dem Fehlverhalten begonnen habe?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene
Ja. Hat das schuldhafte Verhalten eines Ehegatten das des anderen erst ausgelöst, wird dem ersten Beitrag in der Regel das größere Gewicht zugemessen. Wer den Anfang gesetzt hat, trägt daher meist die schwerere Verantwortung an der Zerrüttung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Daß das schuldhafte Verhalten eines Teiles das des anderen nach sich gezogen hat, führt regelmäßig zur Annahme, daß dem Beitrag des ersteren größeres Gewicht beizumessen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu § 61 Abs 3 EheG.OGH 1 Ob 249/03d, 10.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057241 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 3 Ob 156/25z, 28.10.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 8 Ob 49/25a, 25.04.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §60 Abs2
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