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Wer trägt bei der Scheidung die größere Schuld?

betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagte
Bei der Abwägung des beiderseitigen Verschuldens kommt es vor allem darauf an, wer mit der schuldhaften Zerstörung der Ehe begonnen hat. Bei sonst gleichen Umständen wiegt das Verschulden dieses Teils schwerer.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (126 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Bei der Abwägung des beiderseitigen Verschuldens gegeneinander ist vor allem zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerstörung der Ehe den Anfang gemacht hat, und dass dieser Teil bei sonst gleichen Umständen als der gegenüber dem anderen in höherem Grade Schuldige zu werten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056597 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 126.

Genannte Normen

EheG §49 D; EheG §59 Abs2; EheG §60 Abs2

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