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Wer trägt mehr Schuld, wenn beide Fehler gemacht haben?

betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
Bei beiderseitigen Verfehlungen kommt es vor allem darauf an, wessen Verhalten am Anfang stand und die weiteren Vorfälle ausgelöst hat. Wichtig ist auch, durch wessen Verhalten die Ehe endgültig zerbrochen ist. Wie verwerflich die einzelne Verfehlung war, wiegt dagegen weniger schwer.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 20.11.2017 (60 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Bei Beurteilung der Bedeutung der beiderseitigen Eheverfehlungen ist ua entscheidend, wessen Verfehlungen die erste Ursache für die weiteren waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057367 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 60.

Genannte Normen

EheG §49 Satz2 E; EheG §60 Abs2

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