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Zählen verziehene Verfehlungen bei der Scheidung noch mit?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Beklagte, Kläger
Wer im Scheidungsverfahren geklagt wird, kann seinen Antrag auf ein Mitverschulden auch auf bereits verziehene Verfehlungen des anderen stützen. Voraussetzung ist, dass dies der Billigkeit entspricht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Der Verschuldensantrag des Beklagten kann auch auf verziehene Eheverfehlungen des Klägers gestützt werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057247 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §61 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Verziehene Verfehlungen und die Zerrüttungsursache

Ja. Auch bereits verziehene Eheverfehlungen dürfen herangezogen werden, wenn beurteilt wird, wer die Zerrüttung der Ehe verursacht hat. Dasselbe gilt bei der Frage des überwiegenden Verschuldens und für verfristete Verfehlungen.

günstig für Kläger Alte Vorfälle als Unterstützung

Ja. Sie dürfen auch verjährte und bereits verziehene Vorfälle vorbringen, um eine Klage zu stützen, die auf noch verwertbare Verfehlungen gebaut ist. Nicht herangezogen werden können nur Vorfälle, die Sie damals selbst nicht als ehezerstörend empfunden haben.

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