Kann ich die Scheidung allein auf verziehene Verfehlungen stützen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene
Nein. Bereits verziehene Verfehlungen können nur zur Unterstützung herangezogen werden. Es muss zumindest eine Verfehlung geben, die weder verjährt noch verziehen ist. Die neuen Vorfälle müssen zusammen mit den alten so schwer wiegen, dass sie die Ehe zerrüttet haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Auch verziehene Eheverfehlungen können zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlungen begründeten Scheidungsklage geltend gemacht werden. Auf solche verziehene Eheverfehlungen ist aber nur dann einzugehen, wenn wenigstens eine als Scheidungsgrund geltend gemachte nicht verjährte und nicht verziehene Eheverfehlung vorliegt (EFSlg 2466, 13948 ua).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die neuen Eheverfehlungen müssen im Zusammenhang mit den verziehenen (oder verfristeten) Eheverfehlungen so schwer sein, daß sie (gemeinsam) zur Zerrüttung der Ehe geführt haben.OGH 1 Ob 549/80, 30.04.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057314 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 6 Ob 137/25b, 30.06.2026, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §59 Abs2
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