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Zählen alte oder verziehene Verfehlungen bei der Scheidung?

betrifft Ehegatten
Auch Verfehlungen, die schon verjährt oder verziehen sind, dürfen bei der Frage des Verschuldens an der Scheidung mitberücksichtigt werden. Ausgeschlossen ist nur, sich nachträglich auf Verhalten zu berufen, das der andere gar nicht als ehezerstörend empfunden hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Verjährte und verziehene Eheverfehlungen können in die Verschuldensabwägung einbezogen werden. Ausgeschlossen ist lediglich die hilfsweise Geltendmachung solcher Eheverfehlungen, die vom beleidigten Teil gar nicht als ehezerstörend empfunden wurden (Schwind in Klang ABGB 2.Auflage I/1 835, EvBl 1957/189).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 24.

Im Gesetz

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