Zählen verziehene Verfehlungen bei der Frage der Schuld noch?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso verfristete Eheverfehlungen.OGH 9 Ob 52/03t, 07.05.2003
- Auch auf verziehene Eheverfehlungen ist bei der Beurteilung der Frage des überwiegenden Verschuldens Bedacht zu nehmen.OGH 5 Ob 34/70, 18.02.1970
- Scheidung aus Verschulden.OGH 1 Ob 250/68, 14.11.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 23.
- OGH 2 Ob 164/20m, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 60/18y, 13.09.2018
Genannte Normen
EheG §55 b2; EheG §56 A; EheG §59 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer im Scheidungsverfahren geklagt wird, kann seinen Antrag auf ein Mitverschulden auch auf bereits verziehene Verfehlungen des anderen stützen. Voraussetzung ist, dass dies der Billigkeit entspricht.
Bei der Frage, wen die Schuld an der Scheidung trifft, können auch verziehene und verjährte Verfehlungen einbezogen werden. Das ist dann angebracht, wenn es nach den gesamten Beziehungen der Ehegatten und nach der Schwere dieser Verfehlungen nicht gerecht wäre, die Schuld allein dem anderen aufzuerlegen.