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Zählen verziehene Verfehlungen bei der Frage der Schuld noch?

günstig für Kläger betrifft Ehegatte, Kläger, Beklagter
Ja. Auch bereits verziehene Eheverfehlungen dürfen herangezogen werden, wenn beurteilt wird, wer die Zerrüttung der Ehe verursacht hat. Dasselbe gilt bei der Frage des überwiegenden Verschuldens und für verfristete Verfehlungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Auch bereits verziehene Eheverfehlungen können für die Beurteilung der Zerrüttungsursache bei Klagen ohne Verschulden herangezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Genannte Normen

EheG §55 b2; EheG §56 A; EheG §59 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Verziehene Eheverfehlungen im Verfahren

Wer im Scheidungsverfahren geklagt wird, kann seinen Antrag auf ein Mitverschulden auch auf bereits verziehene Verfehlungen des anderen stützen. Voraussetzung ist, dass dies der Billigkeit entspricht.

günstig für Beklagter Alte Verfehlungen und Schuldausspruch

Bei der Frage, wen die Schuld an der Scheidung trifft, können auch verziehene und verjährte Verfehlungen einbezogen werden. Das ist dann angebracht, wenn es nach den gesamten Beziehungen der Ehegatten und nach der Schwere dieser Verfehlungen nicht gerecht wäre, die Schuld allein dem anderen aufzuerlegen.

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