Bekomme ich rückwirkend Unterhalt nach der Scheidung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Unterhaltsanspruch nach § 69 Abs 2 EheG ist von der für sämtliche Unterhaltsansprüche unter der Zwischenüberschrift "Art der Unterhaltsgewährung" für geschiedene Ehegatten aufgestellten Regelung nicht auszunehmen. Der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte kann seinen früheren Ehepartner nur durch ein konkretes Unterhaltsbegehren in Schuldnerverzug setzen.OGH 8 Ob 532/92, 20.02.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057266 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 6 Ob 174/23s, 23.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
Genannte Normen
EheG §69 Abs2; EheG §72
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch beim Unterhalt nach der Scheidung müssen Sie nach Kräften zum Unterhalt beitragen. Es wird also auch hier darauf abgestellt, was Sie bei zumutbarem Einsatz verdienen könnten.
Ja. Unterhalt ab dem Einbringen der Klage gilt nicht als Unterhalt für die Vergangenheit. Für das Jahr davor kann Unterhalt nach der Scheidung auch ohne Verzug des Verpflichteten gefordert werden.