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Habe ich nach einvernehmlicher Scheidung Anspruch auf Unterhalt?

betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nach einer einvernehmlichen Scheidung besteht zwischen den geschiedenen Ehegatten grundsätzlich kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. Maßgeblich ist, was Sie vereinbart haben. Das Gesetz trägt dieser Ausgangslage mit einer eigenen Regelung Rechnung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

§ 69a EheG trägt dem Umstand Rechnung, dass nach einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 55a EheG grundsätzlich kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zwischen den geschiedenen Gatten besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Genannte Normen

EheG §55a; EheG §69a

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