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Bekomme ich Unterhalt rückwirkend ohne vorherige Mahnung?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Ihr früherer Partner gerät erst in Verzug, wenn Sie ihn außergerichtlich und mit einem bestimmten Betrag zur Zahlung aufgefordert haben. Dass diese Mahnung erfolgt ist, müssen Sie behaupten und beweisen; zwischen Aufforderung und Klage muss ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Zum Verzug bedarf es zumindest einer durch eine außergerichtliche, inhaltlich bestimmte Mahnung erfolgten Zahlungsaufforderung an den Unterhaltspflichtigen. Der Unterhaltsberechtigte hat den eingetretenen Verzug zu behaupten und zu beweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Genannte Normen

EheG §72

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verzug beim vereinbarten Unterhalt

Nein. Ist Ihr Unterhalt vertraglich der Höhe und der Fälligkeit nach genau bestimmt, gerät der Unterhaltspflichtige schon dadurch in Verzug, dass er nicht vollständig zahlt. Eine Mahnung brauchen Sie dafür nicht.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt nach Auskunftsaufforderung

Sie können den Unterhalt schon ab dem Zeitpunkt fordern, zu dem Sie den anderen berechtigt aufgefordert haben, Ihnen für die Geltendmachung Auskunft zu geben. Diese Aufforderung wirkt wie eine Mahnung, ab der er mit der Forderung rechnen muss. Zwischen Aufforderung und Anspruch muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.

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