Bekomme ich Unterhalt rückwirkend ohne vorherige Mahnung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei ist aber ein zeitlicher Konnex zwischen Aufforderung zur Auskunftserteilung beziehungsweise Mahnung und Klagsanspruch erforderlich.OGH 7 Ob 198/19x, 22.01.2020
- Verzug des Unterhaltspflichtigen tritt nicht nur im Fall einer Festsetzung des Unterhalts durch Urteil oder Vereinbarung, sondern auch dann ein, wenn der Unterhaltsberechtigte, den ihm ‑ vermeintlich ‑ zustehenden Unterhalt betragsmäßig bestimmt einmahnt.OGH 8 Ob 151/09b, 18.08.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 6 Ob 174/23s, 23.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
- OGH 7 Ob 198/19x, 22.01.2020, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §72
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist Ihr Unterhalt vertraglich der Höhe und der Fälligkeit nach genau bestimmt, gerät der Unterhaltspflichtige schon dadurch in Verzug, dass er nicht vollständig zahlt. Eine Mahnung brauchen Sie dafür nicht.
Sie können den Unterhalt schon ab dem Zeitpunkt fordern, zu dem Sie den anderen berechtigt aufgefordert haben, Ihnen für die Geltendmachung Auskunft zu geben. Diese Aufforderung wirkt wie eine Mahnung, ab der er mit der Forderung rechnen muss. Zwischen Aufforderung und Anspruch muss aber ein zeitlicher Zusammenhang bestehen.