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Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit noch nachfordern?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Das Begehren eines geschiedenen Ehegatten auf Bezahlung von Unterhalt für die Vergangenheit (ein Jahr vor Rechtsanhängigkeit) setzt gemäß § 72 EheG einen Verzug des Unterhaltspflichtigen voraus (Ablehnung der eingehend dargestellten widersprüchlichen Judikatur).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Genannte Normen

EheG §72

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt für die Zeit vor der Klage

Ja. Unterhalt ab dem Einbringen der Klage gilt nicht als Unterhalt für die Vergangenheit. Für das Jahr davor kann Unterhalt nach der Scheidung auch ohne Verzug des Verpflichteten gefordert werden.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt für die Vergangenheit und Verjährung

Unterhaltsansprüche können grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden. Für sie gilt die allgemeine Verjährung für rückständige jährliche Leistungen; die besondere Frist des Eherechts wird darauf nicht sinngemäß angewendet.

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