Kann ich Unterhalt auch für die Zeit vor der Klage fordern?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 72 EheG gilt für gesetzliche Unterhaltsansprüche - bei denen es noch der Geltendmachung beziehungsweise Einmahnung eines konkreten Betrags bedarf - und für vertragliche Unterhaltsansprüche insoweit, als sie das gesetzliche Schuldverhältnis in Vertragsform fassten und nur unwesentlich änderten.OGH 6 Ob 83/08m, 08.05.2008
- Der Verzug des Unterhaltspflichtigen ist Anspruchsvoraussetzung des Unterhalts für die Vergangenheit. Schon die Wortinterpretation spricht für den Verzugstatbestand als Anspruchsvoraussetzung. Während beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt bei aufrechter Ehe eine Mahnung (das In-den-Verzug-Setzen) wegen der besonderen familienrechtlichen Nahebeziehung entbehrlich ist, trifft dies auf den Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach dem Wegfall der ehelichen Fürsorgepflicht nicht mehr zu (so schon 6 Ob 2190/96v). An dieser Auffassung ist festzuhalten.OGH 6 Ob 217/00f, 05.10.2000
- Die Entscheidung AnwBl 1994,710 steht damit nicht in Widerspruch, weil dann zwar die Anspruchsvoraussetzungen Verzug oder Rechtsanhängigkeit angeführt werden, auf den in § 72 EheG genannten einjährigen Zeitraum aber nicht Bezug genommen wird.OGH 5 Ob 1572/95, 26.09.1995
- Umfassende Vorstellung von Rechtsprechung und Lehre.OGH 1 Ob 585/93, 21.12.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 12.
- OGH 6 Ob 174/23s, 23.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 1/23d, 25.04.2023
- OGH 10 Ob 42/17z, 10.10.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.
Nein, nicht ohne weiteres. Auch der besondere Unterhaltsanspruch nach der Scheidung unterliegt den allgemeinen Regeln über die Art der Unterhaltsgewährung. Sie müssen Ihren früheren Ehepartner mit einem konkreten Unterhaltsbegehren in Verzug setzen, damit er säumig wird.