Verliere ich Unterhalt, weil ich einen neuen Partner habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1948)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nicht jedes Verhalten der geschiedenen Frau, das gegen die allgemeinen Moralbegriffe verstößt - , genügt, der Mann muß selbst bei Zubilligung einer großzügigen Einstellung geradezu in Verruf gebracht worden sein.OGH 2 Ob 516/76, 07.05.1976
- Geschlechtliche Beziehungen mit einem verheirateten Mann.OGH 1 Ob 704/52, 03.09.1952
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 9 Ob 50/18w, 28.11.2018
Genannte Normen
EheG §74
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Anspruch gegen den geschiedenen Ehegatten ruht, solange Sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von Ihrem neuen Partner tatsächlich Unterhalt erhalten. Endgültig verloren ist der Anspruch dadurch aber nicht.
Eine gerichtliche Sicherung des Ehegattenunterhalts kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse ändern. Verlieren Sie den Unterhaltsanspruch, weil Sie ihn missbräuchlich geltend machen, ist die Sicherung aufzuheben. Ein solcher Verlust tritt unter anderem ein, wenn Sie eine neue Lebensgemeinschaft eingehen.