Zum Inhalt springen

Verliere ich Unterhalt, weil ich einen neuen Partner habe?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. In einer Beziehung zu einem Mann liegt für sich allein noch kein anstößiger Lebenswandel. Der Unterhalt fällt nur weg, wenn Sie einen Lebenswandel führen, der den allgemeinen Moralvorstellungen widerspricht, und Ihr früherer Partner dadurch selbst bei großzügiger Betrachtung in Verruf gebracht wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 28.11.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

§ 74 EheG setzt voraus, daß der Unterhaltsberechtigte einen anstößigen und den allgemeinen Moralbegriffen widersprechenden Lebenswandel führt; in der geschlechtlichen Beziehung der geschiedenen Ehefrau zu einem Manne an sich ist ein solcher Lebenswandel nicht zu erblicken.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057407 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Genannte Normen

EheG §74

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Neue Lebensgemeinschaft und Scheidungsunterhalt

Ihr Anspruch gegen den geschiedenen Ehegatten ruht, solange Sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von Ihrem neuen Partner tatsächlich Unterhalt erhalten. Endgültig verloren ist der Anspruch dadurch aber nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Ehegattenunterhalt und neue Lebensgemeinschaft

Eine gerichtliche Sicherung des Ehegattenunterhalts kann aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse ändern. Verlieren Sie den Unterhaltsanspruch, weil Sie ihn missbräuchlich geltend machen, ist die Sicherung aufzuheben. Ein solcher Verlust tritt unter anderem ein, wenn Sie eine neue Lebensgemeinschaft eingehen.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Ehegattenunterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft
Familienrecht · Lebensgemeinschaft und Unterhalt
Familienrecht · Neue Beziehung und Ehegattenunterhalt